Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist die vollstationäre Pflege für einen befristeten Zeitraum von max. 28 Tagen im Kalenderjahr, wenn die Pflege durch pflegende Angehörige aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Verhinderungen nicht gewährleistet werden kann. Voraussetzung für eine Kostenübernahme der Pflegeleistungen durch die Pflegekasse ist, dass die/der Pflegebedürftige vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 12 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt wurde. Weiterhin ist hierfür die Einstufung in eine Pflegestufe nötig. Ist noch keine Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt, so muss diese bei der Pflegekasse beantragt werden. Wird eine Pflegestufe festgestellt bzw. ist bereits mind. Pflegestufe I vorhanden, so übernimmt die Pflegekasse für max. 28 Tage im Kalenderjahr einen Höchstbetrag von 1510,-€ für die pflegebedingten Kosten. Außerdem muss die Kurzzeitpflege im selben Kalenderjahr bereits ausgeschöpft sein.
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